Teledienstgesetz & Mediendienste-Staatsvertrag Impressumspflicht, warum? Nach öfterem Nachfragen stellen wir mal die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zu einem Impressum hier zur Verfügung. Seit 1.1.2002 gilt nicht nur das neue Schuldrecht, sondern auch ein neues "Internetrecht". Mittlerweile hat sich im Internet herumgesprochen, dass eine Impressumspflicht besteht. Nur scheint keiner so richtig zu wissen, für wen die gilt und was man machen muss, um der Pflicht nachzukommen. Bekannt ist allerdings, dass man bei Verstößen gegen die Impressumspflicht bis zu EURO 50.000 berappen muss. Man sollte sich also mit der Sache einmal beschäftigen. Zumal aktuell eine Bochumer Anwaltskanzlei im Auftrag eines Mandanten, der Büroartikel vertreibt, Konkurrenten abmahnt, deren Internet-Impressen nicht den Anforderung der neuen Gesetzgebung entsprechen. "Das" Internetrecht gibt es so wenig wie "das" Domain-Recht. Vielmehr hat man es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zu tun, die auf die Rechtssituation des Internet und dem Umgang mit Domain und Domain-Namen einwirken. Dazu gehören u.a. das Teledienstegesetz (TDG) und der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV). Das TDG wurde zu Beginn diesen Jahres geändert, wodurch die Impressumspflicht neu geregelt wurde. Bevor man sich mit dem Inhalt des Impressums auseinandersetzt, sollte man allerdings prüfen, ob man überhaupt ein Impressum auf der eigenen Domain bereit stellen muss. Zur Aufklärung hilft, wie so oft, ein Blick ins Gesetz, d.h. ins TDG und den MDStV. Genauere Informationen und weitere Details finden Sie unter dem Link Domain Recht.
|